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Justizministerium rlp. quan|ti|ta|tiv 

Grammatik ist mir doch egal das ,, mu / ss , , gabs früher schon einmal .©

 vom  Amtsgericht an die Wand gefahren !!

Herr Dr. Heinz Georg Bamberger
Justizminister Rheinland-Pfalz
Präsident des Landgerichts Frankenthal/Pfalz
Ernst-Ludwig-Str. 3
55116 Mainz

1. offener Brief vom 21.01.2011

http://wir-shp.cwsurf.de/wordpress/?p=581

Aktualisiert im Tatbestand 03.02.2012 Ø

http://search.babylon.com/web/amtsgericht%20neustadt%20a.d.W.?babsrc=browsersearch

In der Verteilung im , fliegenden Wechsel der Ministerien .

Jochen HartloffJochen Hartloff, Minister der Justiz und für Verbraucherschutz<br />

Minister der Justiz und für Verbraucherschutz , Rheinland Pfalz

http://www.mjv.rlp.de/Startseite/

Annegret Kramp Karrenbauer

Justizministerin Saarland

http://www.saarland.de/83525.htm

Landesjustizkasse Mainz : ,

Gisela Ruth

Jochen Fritz
Justizamtsrat

http://www.mjv.rlp.de/Gerichte/broker.jsp?uMen=115ce8ba-fce9-45f5-b8c0-b5ceef19873c



Bundesjustizministerin

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger

http://www.bmj.de/DE/Home/_node.html


( Tatbestand )

https://huthnorbert.wordpress.com/2012/01/29/amtsgericht-neustadt-a-d-w-die-rechte-konfusion/

Norbert Huth
66663 Merzig
huthnorbert@yahoo.de

https://huthnorbert.wordpress.com/

vorab :, per e.-mail In der Dringlichkeit

Wiederholte Erinnerung

gegen die Art und Weise

justizministerium rlp.de 21.01.2011

  1. offener Brief vom 21.01.2011http://wir-shp.cwsurf.de/wordpress/?p=581
    Betreff : Amtshaftung , Amtspflichtverletzung , Justizgewährungsanspruch Rechtsbeugung zum Nachteil u.a. RiAG -Neustadt-Weinstraße . AG Merzig , Saarland Verteilung Ex Peter Müller
    Wiederholter und verfestigter Prozessbetrug AG Neustadt a.d. Weinstr
  2. .Sehr geehrter Herr Dr. Bamberger , ESehr geehrter Herr Dr. Bamberger , Ex
    Justizminister d. Landes ,Rheinland /Pfalz
    Präsident des Landgerichts Frankenthal/Pfalz
    Justizminister d. Landes ,Rheinland /Pfalz
  3. Präsident des Landgerichts Frankenthal/PfalzIllustration der Startseite des Ministeriums der Justiz Rheinland-Pfalz: Das Foto zeigt die Figur "Justitia".

mit großem Interesse verfolge ich die Homepage der Rheinland-Pfälz,ichen Justiz , mit ihren schönen bunten Bildern und heilen Welt des Justizministeriums Rheinland-Pfalz .

Ein großes Lob an den Webmaster:, Reinhold Brück der diese HP so wunderschön rosarot verpacken kann , mit Mediation und Gruß Worten :, Herr Dr. Bamberger .

Serviceorientiert, dialogbereit und bürgernah – das sind die Leitlinien der rheinland-pfälzischen Justiz. In diesem Sinne freuen wir uns über Ihr Interesse und auf Ihre Anregungen, Hinweise und Wünsche.Ihr Dr. Heinz Georg Bamberger

Ganz amüsant finde ich Herr Bamberger, die Publikation des Ehrenamtes , da auch ich mich über Jahre hin dem, sozialen Ehrenamtes gegen Willkürliche und Rechts verletzlicher Justiz verschrieben habe und zu eine meiner Lebensaufgaben gemacht habe .

Demgemäß viele gesammelte Rechts verletzliches der Justiz u.a. ,von Bürgern zusammen getragen habe und bei Offenlegung , Kachelmann -prozess und Wulff-affäre bei weitem übersteigt . Ein Leckerbissen für die einschlägige Presse im offenkundigen Tatbestand bedeuten könnte .

Es liegt mir jedoch ausdrücklich fern unserem Rechtsstaat zu schaden dies tut die willkürliche Richterschaft und Justiz , in ihrer mangelhaften Qualität schon allein ,die Quantität der Justiz spricht für sich in der BRD.

Wo Macht Made by Justiz obsiegt , in Quantität hervorgebracht , da heißt es Tatbestand gib acht , Controlling = Qualität , bevor braun uns übersät.©

Wohl dem Menschen , dem seine Worte nicht Kummer bereiten . Sir.14,1

Hinweislicht und offenkundig wird in ihrem Amtsbereich wie vor, beim AG Neustadt u. AG Merzig . in der Kenntnis gerügt Prozessbetrug gehegt , gepflegt und über Jahre hin verfestigt , offensichtlich in der Günstlingswirtschaft mit den bevollmächtigten Rechtsanwälte und ein prozess- betrügerischen Verein was schon seit 17.10 .2006 anhaftet .

Demnach in mangelnder Qualität , ( Controlling = Qualität ) hat das Gericht sich selbst an die Wand gefahren und offensichtlich nicht mehr weiter weiß in dem eigenen Schindluder-treiben der Schlechterfüllung , Amtspflichtverletzend.

Demgemäß liegt es nämlich vollkommen neben der Sache wenn beispielsweise Ihr Richterkollege Verfassungsrichter Andreas Voßkuhle irrwitzig wie nachfolgend feststellt :

Immer häufiger muss man sich in Karlsruhe mit Bagatell-Beschwerden streitsüchtiger Wutbürger herumschlagen. Die wahrhaft wichtigen Sachen bleiben liegen. Nun allerdings schlagen die Verfassungshüter zurück.
Quelle : ,dpa Samstag 22.01.2011, 13:59 http://3ai.de/3/irre

Mit Withwort , Zoll my tralala my Blablabla kommt links, gut in England klar. Qualität hat schon Bestand, nicht nur in gud old Engel-land .©

Arbeitsüberlastung des Amtsträgers kann ihn entschuldigen , sofern den Vorgesetzten bekannt war od sein  musste ,begründet jedoch uU einen Organisationsmangel (BGH NJW 07 ,830 Rn 49). Vgl . Palandt BGB  67. Auflage 2008 , § 839 Rn 52

Siehe auch vgl. Dienstaufsichtsbeschwerde https://huthnorbert.wordpress.com/2012/01/18/amtsgericht-merzig-wenn-die-willkur-der-richter-obsiegt/

In der Sache Herr Dr. Bamberger , sie mögen es mir an dieser Stelle verzeihen , weiß ich gar nicht wie weit ich Kotzen könnte in dem Schindluder-treiben des erkennenden Amtsgerichtes Neustadt a.d.W. , AG Merzig wo offensichtlich Zauberlehrlinge der Justiz ausgebildet werden .

In dieser Sache Herr Dr. Bamberger braucht man keine Brille ( sie mögen es mir wieder verzeihen ) die Statisten der Justiz in der Waffengleichheit an den Pranger zu stellen.

Gottes gute Wege sind auch für die Justiz tiefgründig und unerforscht , und Gottlob lässt sich mit ganz wenigen Seiten in PDF Format u.a. leichtverständlich und Bürgernahe, die Sache der Betrugs, Hege und Pflege offenkundig , Beschwerd und gerügten Günstlingswirtschaft in der Vorteilnahme , der Nötigung , Rechtsbeugung , Prozessverschleppung , Amtspflichtverletzung , Verfahrensfehlerhaft in der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Internet gem. Waffengleichheit und berechtigtem Interessen leicht zu Tage bringen . Dies ist gem. GG gedeckt .

Sicher genau so rosarot verpackt wie die Juistiz Hompage Rheinland-Pfalz in der Täuschung im Rechtsverkehr an die Bürger , im Rechtsbegehren !

Wo Quantität wird ausgeübt sich ,selbst das beste Wasser trübt .©

Ich hoffe dass es nicht soweit kommen muss , weiteres ins Netz zustellen demgemäß Heilung in der Sache umgehend erfolgt , es liegt mir nämlich fern die Justiz weiterhin ,in ein schlechtes Licht zu rücken .

Im Qualitätsmanagement der freien Wirtschaft genügt dies in der Regel auf dem kleinen Dienstweg der Verhältnismäßigkeit der Schadensbegrenzung in Zeitalter der Telekom Heilung zu erlangen

Die leidige Angelegenheit kommt einem Hollywood Schauplatz gleich und ist reif für eine Oskar Nominierung , wobei der Geschädigte , sie mögen es wieder verzeihen, die in ihren Diensten stehenden Rechtspflegeorgane lediglich als Statisten in diesem Oskar-reifen Trauerspiel der Justiz bezeichnen kann .

1.Die streitige Sache wie folgt stagniert derzeit bei der Richterherrschaft und Günstlingswirtschaft des AG Neustadt , Ag Merzig wobei nunmehr die Rechtsverletzlichkeit der Kostenanträge des betrügerischen Rechtsanwaltes als Rechtebeugung sittenwidrig in unerlaubter Handlung trotz Rüge und Beschwer missbräuchlich benutzt wird ,durch die Landesjustizkasse Mainz , obwohl keines der Verfahren rechtshängig abgeschlossen ist .

Hier expressis verbis
werde ich bei weiterer Verfestigung in der Sache gegen jeden Bediensteten auch gegen mögliche Vollzugsorgane nach allen geltenden Regeln der Gesetzgebung Strafantrag stellen .

Und dies ist mein heiligster Ernst , versprochen Herrn Dr. Bamberger

Wenn irgendwo einer schwach ist, bin ich es mir ihm , wenn einer an Gott irre wird , trifft es mich tief . 2. Kor. 11,29 ( GN )

Wehe denen , die ungerechte Satzungen aufsetzen ,und den Schreibern, die immerfort Qual schreiben , die Armen vom Gericht zu verdrängen und den Elenden meines Volkes das Recht zu rauben ,daß die Witwen ihre Beute werden und sie die Waisen plündern . Jes. 10,1-2

BGH: Amtshaftung wegen überlanger Verfahrensdauer eines Zivilprozesses Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über die Frage entschieden, unter welchen Voraussetzungen eine Amtshaftung des Staates für Richter wegen überlanger Verfahrensdauer eines Zivilprozesses besteht (§ 839 BGB, Art. 34 GG*).

Um das Oskar-reife Trauerspiel bewerten zu können verweise ich sie Herr Dr. Bamberger auf Ihrer Internetseite vgl. insbesondere auf die Zuständigkeit des Gerichtes , das ich so deutlich herausgestellt bisher bei keiner Justiz Seite gefunden habe .

Wobei der Gerichtsort clever von den Prozessbetrüger gewählt ist , ebenso der offenkundige Schriftsatz des prozessbetrügerischen Lohnsteuer- Vereins mit dem Urkundlich bekannten Herrn Lietzmann , das Gericht wohlweislich getäuscht wird und immer noch zur Klärung der entscheidungserheblichTatsache der unerlaubten Handlung zählt , wer diese bekannte e-Mail geschrieben hat im Zugehen an die Klägerin.

Und dieses ist wesentlich – und an das erkennende Gericht gerügt.

Kurzhandlung Instanzenweg
Zur Sache: AG – Neustadt-a.d.W , LG – Frankenthal OLG Zweibr. AG – Merzig , LG Saarbrücken .

Bei diesem Verfahren handelt es sich um einem Mahnverfahren im Widerspruch, erschlichen Titel mit einem Streitwert einer angeblichen , jedoch rechts irrigen Forderung von 90 Euro wobei die Streitfrage des erkennenden Gerichtes , dahin gerichtet im Zugang der fristgerechten Kündigungserklärung Beweis zu erbringen ist .

Macht im gerichtlichen Mahnverfahren der Antragsteller bewusst wahrheitswidrig einen Anspruch geltend , steht ( von möglichen Ausnahmen nach § 691 I S. 1 ZPO einmal abgesehen ) § 692 I  Nr.2 ZPO einem Irrtum des ( nach § 20  Nr. 1 RPflG zuständig ) Rechtspflegers und somit einem Prozessbetrug entgegen. Denn gem.§ 692 I Nr. 2 ZPO findet Gerade keine inhaltliche Prüfung des geltend gemachten Anspruchs statt. In Betracht kommt aber ein Versuch ( §§   263 II , 22 ).

Dieses ist gleichwohl der offenkundigen Tatsachenfeststellung beim AG- Neustadt immer noch streitig . Offensichtlich hat sich das AG Neust. ,als Streitgericht Amtspflichtverletzend selbst an die Wand gefahren . Unterdessen 2 Verfahren in der gleichen Sache rechtshängig zum 21.01.2011 noch nicht abgeschlossen sind im wiederholten und verfestigten Prozessbetrug , nunmehr erneut nach dem o3.02.2012 Strafanträge gegen die Beteiligte gestellt werden . Die primär von dem Generalstaatsanwalt des OLG Zweibrücken , willkürlich als nicht verletzt sah . Er ist offensichtlich und offenkundig auf dem Rechten Auge blind .


Wo Macht Made by Justiz obsiegt , in Quantität hervorgebracht , da heißt es Tatbestand gib acht , Controlling = Qualität , bevor braun uns übersät.©

Das geltend machen unberechtigter Forderungen unterliegt den Urkundendelikte gem.geltendem Recht.

Vgl.Bundesbeamtengesetz Zweifel an der Loyalität aufwirft, das geeignet ist, das Ansehen der eigenen Dienststelle zu beschädigen.

Vgl . GVG § 17  (2) ist im grundlegenden Sachvortrag wie vor erheblich verletzt (2) ¹gem. Schriftsätze, unter aller in Betracht kommenden rechtlichen Gesichtspunkten .

Die gesetzeswidrigkeit ergibt sich schon aus  StGB  § 339  Rechtsbeugung der Rechtspflege AG Merzig .

Vgl. § 336 StGB Unterlassung der Diensthandlung,   StGB § 345  ( 2 ) Vollstreckung gegen Unschuldige. Vgl. StGB §  348  Falschbeurkundung im Amt

In Deutschland sind die Straftatbestände geregelt in den §§ 331 ff. StGB wenn so genannte

Amtsträger betroffen sind und im geschäftlichen Verkehr in den §§ 299 (2)  300  1.  ff StGB

In aktiver Form gewähren eines Vorteils. 333 oder 334 StGB .

Im übrigen ist der Beklagte auch nicht im Tatbestand mit dem verfahrensfehler behafteten Herr Lietzmann aus dem Schriftsatz des Prozess betrügerischen Lohnsteuer Verein in gleich-klang zu bringen und unterliegt der Arglist sekundär im vorsätzlichen verfestigten Betrug .

Demgemäß in der durch den Beklagten erstrittenen Vorlage , einer bekannten Fax – Kündigung in der Willenserklärung des vermeidlich Beklagten noch zu klären :

Wer hat die bekannten Urkundlichen Schreiben eigentlich verfasst ?

In der Sache wurde bereits Strafantrag gestellt , 5010 Js 33560/09 , wobei die Aufnahme der Sache bei der Kripo -Merzig 5 Std dauerte und auch der Beamte, an dieser Sache zweifelte , anhand der Arglist oder gar in der Dreistigkeit der Abzocker .

Und dies ist wesentlich in der Kausalität der Konfusion als Tatbestandsmerkmal der Willkürlichen Rechtsverletzung im Beamten-dumm ausdrücklich , an dieser Stelle vorbehalten bleibt .

Der Generalstaatsanwalt des OLG Zweibrücken jedoch konnte nichts nachteiliges oder verletzliches, in der Sache 5010 Js 33560/09 der betrügerischen Partei feststellen , er ist offensichtlich auf dem Rechten Auge blind , eine weitere Beschwerde kann nur in der Unterschrift eines Rechtsanwaltes erfolgen .

Trau schau wem und lässt selbst Zweifler zweifeln , wobei die eine Krähe der anderen kein Auge aushakt , bekundete ein erfahrener Rechtspfleger

Widerspruch des Mahnverfahrens .

Da die bevollmächtigten RA . dem Widerspruch verfahren beigetreten ist, hat sie auch die Beweislast der Klägerin gem. § 138 ZPO Erklärungspflicht über Tatsachen; Wahrheitspflicht zu erbringen .

Das erschlichene Urteil das von dem prozessbetrügerischen Bevollmächtigten Moser und Esswein , seinerzeit gegen den Beklagten erwirkt hat, enthält nur einen Zahlungsausspruch, keinen Feststellungsausspruch im Beschluss hinsichtlich des Rechtsgrundes der unerlaubten Handlung .

Im Aktenz. 1 C 383 /06 AG Neustadt aus dem Mahnverfahren ergibt sich unbestreitbar aus dem Schriftsatz vom 11.11.2006 Vereinigte Lohnsteuerhilfe Neustadt a.d. W. im Sachvortrag der Bevollmächtigten dem Einfluss des Beklagten und Beschwerdeführer entscheidungserheblich entzogen wurde. Wobei der Tatrichterliche Beschluss durch Richter Schräder bereits zum 17.10 .2006 im Namen des Volkes im vereinfachten Verfahren für Recht erkannte, gleichwohl im Widerspruch des Rechtsschutzbegehren im Mahnverfahren , rechts fehlerhaft und Prozess-betrügerisch verletzt ist .

Unbestreitbar aus dem Tatrichterlichen Az. 1 C 383 /06 des Amtsgerichtes Neustadt , durch Richters Schräder ,vom 17.10.2006 , geht das Beschwerdegericht in seinen Entscheidungsgründen auf den wesentlichen Kern des Vortrags der Partei in der Sache zu einer entscheidungserhebliche Frage im Zugang der fristgerechten Willensgeleitenden Kündigung nicht ein, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist,dies lässt darauf schließen, dass es den Vortrag nicht zur Kenntnis genommen hat. Wenn das Tatsachengericht in dieser Sache zugleich mehrfach in zentralen Fragen des Streits der Parteien Beweisantritte der beweisbelasteten Partei übergeht, wird das Recht auf Gewährung rechtlichen Gehörs in einer an Rechtsverweigerung grenzenden Weise verletzt.

Eine Dienstaufsichtsbeschwerde erfolgte durch den Beklagten gleichwohl fruchtlos in der Konfusion der hohen Richterschaft .

Siehe Tatbestand https://huthnorbert.wordpress.com/2012/01/29/amtsgericht-neustadt-a-d-w-die-rechte-konfusion/

Gemäß offenkundiger Tatsachenfeststellung der Erklärungspflicht über Tatsachen , Wahrheitspflicht gem. § 138 ZPO konnte die Klägerische und prozessbetrugbehaftete Partei den Beweisantritt unbillig entgegen ihr Rechts-täuschenden vorbringen im vorsätzlichen Prozessbetrug in der Sache bis heute Verfestigt , Heilung in der wiederholten Aufforderung der tätigen Reue , für den vermeidlich Beklagten nicht erlangen .

Hier : expressis verbis , LG Frankenthal

Hier verweist der Vermeidlich Beklagte ausdrücklich und Hinweislicht auf ZPO § 139 an das erkennende Willkürliche Gericht .

Im übrigen wurde Kausal ein neues Verfahren in der gleichen Sache im Az 4 C 653 /08 AG Neustadt a.d.Weinstr. in unerlaubter rechtlicher Handlung Verfahrensfehlerhaft , erneut losgetreten um offenkundig die Sache unbillig verfestigt und weiter zu verwässern .

Demzufolge vehement dem Ansehen der gesamten Justiz schadet !

Vgl. Der Justizhaushalt (Einzelplan 05 des rheinland-pfälzischen Haushalts) umfasst 2010 rund 720,3 Millionen €. Davon entfallen 63 % auf Personalkosten und 37 % auf Sachkosten.

Auf den Schreibtischen der Gerichte und Staatsanwaltschaften landeten 2008 fast 2 Millionen neue Verfahren.
Quelle :, Justiz rlp

Offensichtlich und offenkundig entgegen der Waffengleichheit , haben Richter oft immer noch Schwierigkeiten, ihre Bedenken uneingeschränkt und offen zu artikulieren und damit – was geboten ist – den Prozessparteien auf gleicher Augenhöhe zu begegnen (vgl. Reinelt ZAP Sonderheft für Dr. Egon Schneider zum 75. Geburtstag 2002, S. 52 „Irrationales Recht“ VII „Die Richterherrschaft“).

Die Einreichung der Rechts täuschenden Schriftsätze und Anträge beim zuständigen Gericht stellt freilich auch ein empfindliches Übel dar. Hierbei genügt es um den subjektiven Tatbestand, Dolus eventualis, § 186 StGB qualifiziert die üble Nachrede, wenn die Tat öffentlich oder durch das Verbreiten von Schriften begangen wird, hierzu AG Merzig.

Angesichts dieser langjährigen Gerichtlicher Streitigkeit treten für den rechts irrig Beklagten, erhebliche Zweifel an der Justiz zu Tage, insbesondere auch als loyaler Steuer zahlender Bürger in der Prozessökonomie des geringen Streitwertes hier offenkundig reine Abzocke gegen unser Rechtsstaat begründet liegt . Der Filz bei einigen Richter – Roben tief verwurzelt liegt wie vor vgl Dr. Schneider beschrieben .

Die Unverhältnismäßigkeit der Prozessökonomie wäre bei weiterer Verfestigung in den Sachen der Amtspflichtverletzung beim Rechnungshof sowie dem Bundesrechnungshof länderübergreifend folglich vorzulegen und zu prüfen gem. vorgenannten beispielsweise Ihr Richterkollege Verfassungsrichter Andreas Voßkuhle irrwitzig wie vor feststellt .

Die -steuerzahlenden Bürger haben eine berechtigtes Interesse daran was mit ihren Steuergelder passiert , von dem letztlich auch der Beamtenstatus das Beamtendumm aufrecht erhalten wird.

Hierzu unterhält auch der Bund der Steuerzahler ein Schwarzbuch .

Möglich wäre jedoch auch eine Arbeitsbeschaffung für die Justiz in Betracht zu ziehen wobei RA mit dieser Gerichtlichen Arbeitsbeschaffung Förderlich sicherlich nicht Harz IV zufallen .

Fahrlässig handelt der Amtsträger ,der bei Beachtg . der Erfolg. Sorgfalt hätte voraussehen müssen , dass er seiner  AmtsPfl zuwiderhandelt( §276 Rn 12 ff ) Vgl . Palandt BGB  67. Auflage 2008 , § 839 Rn 52

Unter Einwendungen wird in der ZPO das gesamte Verteidigungsvorbringen einer Partei verstanden ,und der Begriff der Einrede in der ZPO erfasst auch Einwendungen im Sinne des materiellen Rechtes .

Verstößt das Gericht gegen die ihm durch § 139 auferlegten Pflichten, dann verletzt es damit den Anspruch auf rechtliches Gehör,  Vgl. OLG Brandenburg ( Fn.29); zu den Rechtsfolgen eines solchen Verstoßes vgl. Huber , JuS 2002,483,484.

§ 139 schränkt den Verhandlungsgrundsatz nicht ein, sondern ergänzt ihn durch die richterlichen Pflichten, auf Unklarheiten, Widersprüche und Lücken in der Sachverhaltsdarstellung der Parteien hinzuweisen. Die richterliche Frage und Hinweispflicht besteht unabhängig davon, ob die Parteien anwaltlich vertreten sind. Vgl. BGH NJW–RR 1993; 569; Reiter (Fn. 28), S 227. Vgl Zöller – Vollkommer , ZPO 26. Auflg., § 139

Der Richter muss aber stets bemüht sein, bei seinen Fragen und Hinweisen die gebotene Unparteilichkeit und Neutralität zu wahren, um sich nicht dem Verdacht der Befangenheit auszusetzen.  [ Quelle vgl. Zöller – Vollkommer , ZPO 26. Auflg., § 321 a  ]

Es genügt nicht vgl. um den Hinweis unverständlich , der erkennenden Rechtspflegeorgane.

Das BVerfG  leitet aus Art. 2 Abs. 1 GG i. V.m. dem Rechtsstaatsprinzip den Anspruch auf ein faires Verfahren als ein allgemeines Prozessgrundrecht ab, das den Richter verpflichtet ,das Verfahren so zu gestalten , wie die Parteien des Zivilprozesses es von ihm erwarten können .

Im Einzelnen bedeutet dies, dass der Richter sich nicht widersprüchlich verhalten darf , dass es ihm verwehrt ist, aus eigenen oder ihm zurechenbaren Fehlern oder Versäumnissen  Verfahrensnachteile für die Parteien abzuleiten und dass er ganz allgemein verpflichtet ist , gegenüber den Verfahrens beteiligten und ihrer konkreten Situation Rücksicht zu üben .

Befangen ist nicht  nur der Richter , der eine Partei zum Nachteil der anderen begünstigen will, sondern auch der Richter , der … einer Partei nicht das zukommen lassen will , was das Recht –und sei es auch ,, nur ’’ das Verfahrensrecht – Ihr zugesteht ’’( KGR 2001 ,266 [ 268 ] ;vgl auch die Rspr-Bsp Rn23,24 ).

Das widersprüchliche verhalten liegt in der Sache der Richterlichen Erkenntnis allein schon darin , dass zwei Verfahren um die gleichermaßen streitige Sache losgetreten sind .

Entscheiden Sie liebe Justiz im offenkundig fliegenden Wechsel der Ministerien selbst , wie in der Sache weiter verfahren wollen im ,sozialen Ehrenamt gegen willkürliche und schlecht-erfüllte qualitativ ausgehöhlte Justiz zu Lasten und Nachteil der Bürger .

Mit verhältnismäßige freundlichen Grüßen Norbert Huth

Grußwort

Lesen Sie hier das Grußwort des rheinland-pfälzischen Ministers der Justiz und für Verbraucherschutz, Jochen Hartloff.

2 Kommentare zu “Justizministerium rlp. quan|ti|ta|tiv an die Wand gefahren !

  1. Grußwort
    Lesen Sie hier das Grußwort des rheinland-pfälzischen Ministers der Justiz und für Verbraucherschutz, Jochen Hartloff. 

    Liebe Besucherinnen und Besucher,
    herzlich willkommen auf der Internetseite des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz!
    Unser Aufgabengebiet umfasst ein breites Spektrum:
    Aufgabe der Justiz ist die Gewährung von Rechtsschutz und Rechtssicherheit. Das ist wichtig für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes, aber auch beispielsweise für unsere Wirtschaft. Die rheinland-pfälzische Justiz ist modern, serviceorientiert und bürgernah. Unser Ziel ist es, den Bürgerinnen und Bürgern als Dienstleister gegenüberzutreten und ihnen zu ihrem Recht zu verhelfen.
    Der Verbraucherschutz ist ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit des Ministeriums. Er ist Teil einer modernen Gesundheits-, Umwelt-, Bildungs-, und Wirtschaftspolitik. Auch hier geht es insbesondere um die Lebensqualität der Menschen. Im Mittelpunkt des politischen Denkens und Handelns stehen für uns aufgeklärte, mündige Verbraucherinnen und Verbraucher mit ihren berechtigten Ansprüchen und Interessen.
    Zu den verschiedenen Themen finden Sie auf unseren Internetseiten aktuelle Informationen nach einzelnen Schwerpunkten gegliedert. Sie können sich über die rheinland-pfälzischen Gesetze informieren und zahlreiche Broschüren stehen zum Download bereit. Ich möchte Sie einladen, unser Internetangebot zu nutzen und sich einen Einblick in die vielfältige Arbeit des Ministeriums sowie unserer Gerichte und Behörden zu verschaffen.
    Jochen Hartloff
    Minister der Justiz und für Verbraucherschutz

  2. Das Denken bleibt für sich belassen bei all den vielen trüben Tassen , zeigt im Chaos
    Untergang, der Ehrlichkeit -zusammenhang , kausal und immer da, ist Ehrlichkeit doch Sonnenklar , das nur das Bild der Wüste lebt und Deutschland durch die Bürger lebt, gleichwohl die Sinne neu belebt .
    Tagebuch eines Mädchens
    12.06.2010
    an diesem Tag gedenken wir Anne Frank, die heute vor 81 Jahren als Annelies Marie Frank in Frankfurt am Main geboren wurde. Ihre Geschichte ist auf der ganzen Welt bekannt, weil Anne in eine Zeit geboren wurde, in der ihre jüdische Familie gezwungen war, aus Deutschland zu flüchten. Im Alter von 13 Jahren beginnt das junge Mädchen Tagebuch zu führen und – bis zu ihrer Deportation 1944 – alles über ihr Leben in einem kleinen Versteck in Amsterdam niederzuschreiben.
    Sie und ihre Schwester sterben kurz vor Kriegsende im Konzentrationslager Bergen-Belsen. Nur der Vater der Familie überlebt und veröffentlicht ein Jahr später die Tagebücher seiner verstorbenen Tochter. Diese lassen uns bis heute wie kein zweites Dokument der Zeit am Leben und Leiden einer verfolgten Familie teilhaben.
    Mit dieser Erinnerung an ein Mädchen, das traurige Berühmtheit erlangte,
    Es ist herrlich da /ss man nicht zu warten braucht die Welt zu verändern.
    Aus dem Tagebuch der Anne Frank
    Made by norbert huth

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